Die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH erbringt ihre Lieferung ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH übereinstimmen. Ansonsten wird der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners hierdurch ausdrücklich widersprochen.
Der Vertragspartner erkennt mit Auftragserteilung die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH an. Sollte es zu einer dauerhaften Geschäftsbeziehung kommen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH auch für weitere Aufträge, ohne dass hierauf noch einmal genauer Bezug genommen werden muss.
Die Angebote der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeiten. Mündlich getroffene Vereinbarungen erlangen erst dann Gültigkeit, wenn sie durch die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH schriftlich bestätigt sind. Die Angebote der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH sind freibleibend. Maß- und Gewichtsangaben der vermittelten Leasing- bzw. Kaufgegenstände sind annähernd. Konstruktions- und Formänderungen der vermittelten Gegenstände Aufgrund einer Umstellung der Produktpalette des Herstellers bleiben bis zur Lieferung vorbehalten. Bei Überschreitung der angegebenen Lieferzeit um sechs Wochen ist der Vertragspartner berechtigt, eine Nachfrist von drei Wochen zu setzen. Ist bis zum Ablauf der Nachfrist aus von Seiten der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH zu vertretenden Gründen keine Lieferung erfolgt, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
Die Rechnungen der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH sind zahlbar gemäß den Zahlungsvereinbarung; sollte keine besondere Zahlungsvereinbarung bestehen, sind die Rechnungen der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH zahlbar bei der Übergabe des Sonnenstudios an den Vertragspartner bzw. bei Einzellieferung bei Lieferung der Ware netto Kasse. Die von der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH beauftragten freien Handelsvertreter sind nicht inkassoberechtigt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Montage der Sonnenstudios die Montageräume sauber und aufgeräumt zur Verfügung zu stellen. Die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH kündigt die Vornahme der Montage schriftlich oder telefonisch an. Der Vertragspartner hat vor der Montage für die ordnungsgemäße Bereitstellung der elektronischen Anlage des Sonnenstudios zu sorgen. Für die Montage sind stets 220/380 Volt, 50 Hz erforderlich, wenn nicht die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH ausdrücklich eine andere Stromart oder andere Spannung dem Vertragspartner vorher bekannt gibt. Für die Eignung des Montageraums übernimmt die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH keine Prüfung und Haftung. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Erklärung der Aufrechnung seitens des Vertragspartners mit Gegenständen ist nur dann statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig sind oder aber rechtskräftig festgestellt worden sind.
Nach der Montage der Sonnenbänke sind Beanstandungen unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH mitzuteilen, sichtbare Mängel spätestens innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Übernahme des eingerichteten Sonnenstudios bzw. nach Übernahme des Kaufgegenstandes. Die angemeldeten Mängel werden durch Nachbesserungen des betreffenden Teils bzw. durch Austausch der gelieferten Ware beseitigt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche – Wandlung, Minderung oder Schadensersatz – sind, soweit dies rechtwirksam möglich ist, ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für Brenner und Röhren wird von der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH nicht übernommen, es sei denn bei Lieferung wird der Mangel der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH sofort mitgeteilt. Die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Bestrahlung hervorgerufen werden.
Alle von der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH gelieferten Gegenstände bleiben, insbesondere soweit sie aufgrund eines Leasingvertrages geliefert werden, bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bzw. bis zur Vereinbarung über eine Abgeltung des Leasinggegenstandes Eigentum der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH. Dem Vertragspartner ist die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Des Weiteren ist der Vertragspartner verpflichtet, den Zugriff dritter Personen auf die Vorbehaltsware der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH unverzüglich unter Übersendung des Pfändungsprotokolls bzw. Eidesstattlichen Versicherung über die Geltendmachung eines Vermieterpfandrechtes der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH anzuzeigen. Die Rechtsverfolgungskosten, welche der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH aufgrund der Pfändung entstehen, sind von dem Vertragspartner zu tragen. Die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Fristsetzung von dem Vertragspartner die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Bei Nachweis der Verfristung darf die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH die gelieferte Vorbehaltsware bei dem Vertragspartner abholen. Die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH ist berechtigt, freihändig und ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. In diesem Falle ist die Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH des Weiteren berechtigt, Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, gegen den Vertragspartner geltend zu machen.
Die Haftung der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH richtet sich ausschließlich nach dem Abschnitt 5 getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden der Mitarbeiter der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH. Diese Ansprüche verjähren sechs Monate nach Übernahme der Ware durch den Vertragspartner.
Wird nach Vertragsabschluss, jedoch vor Lieferung über die Liquidität oder Zahlungsweise des Vertragspartners Ungünstiges der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH bekannt, so ist diese berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vor Lieferung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Ist bereits geliefert, so kann die sofortige Zahlung der Vertragssumme bzw. des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware von der Firma ÉTÉSON Systemzentrale GmbH verlangt werden.
Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Erfüllungsrecht und Gerichtsstand für beide 41456 Neuss.
Wird die Teilnichtigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig festgestellt, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich der teilnichtigen bzw. rechtsunwirksamen Klauseln sind die Vertragspartner verpflichtet, eine vertragliche Lösung zu suchen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Klausel entspricht und die den gesetzlichen Bestimmungen nicht widerspricht.
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